Gründervereinbarung: was ihr vor dem Start regelt

Was in eine Gründervereinbarung gehört: Anteile und Vesting, Rollen, Entscheidungen, Geld, IP und Ausstieg, und wie sie in GmbH oder FlexCo übergeht.

Geschrieben von Gregor ZehetnerVeröffentlicht am 25. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Eine Gründervereinbarung ist die schriftliche Abmachung zwischen Co-Foundern, bevor die Gesellschaft existiert. Sie regelt Anteile und Vesting, Rollen und Zeit, wie ihr entscheidet und Pattsituationen auflöst, wer was einzahlt, dass die Gesellschaft alle Arbeitsergebnisse bekommt und was passiert, wenn jemand geht. In Deutschland und Österreich geht sie später in den Gesellschaftsvertrag und eine private Gesellschaftervereinbarung über. Schreibt sie in den ersten Wochen und lasst sie anwaltlich prüfen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Guide ist eine allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln unterscheiden sich je nach Land und ändern sich, prüfe sie vor einer Entscheidung mit einer Beratung. Weder Autor noch Plattform garantieren für die Aktualität und Richtigkeit der Informationen auf dieser Seite. Das gilt auch für verlinkte Websites und ihre Inhalte: Für deren Aktualität, Richtigkeit und Erreichbarkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Das Wichtigste

  • Eine Gründervereinbarung hält Anteile, Vesting, Rollen, Zeit, Entscheidungen, Geld, Arbeitsergebnisse und Ausstieg fest, bevor die Gesellschaft existiert.
  • Wer gemeinsam auf eine Gründung hinarbeitet, bildet oft schon eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit persönlicher Haftung.
  • Bis die Gesellschaft die Rechte erhält, bleiben Code, Designs, Marke und Domain bei der Person, die sie geschaffen hat.
  • Mit der Gründung wandert die Abmachung in den öffentlichen Gesellschaftsvertrag und eine private Gesellschaftervereinbarung.
  • Klauseln, die zur Abtretung von GmbH-Anteilen verpflichten, brauchen einen Notar; bei der FlexCo genügt auch eine Anwaltsurkunde.

Fragen dazu

Ist eine Gründervereinbarung rechtlich bindend?

Ja, eine unterschriebene Gründervereinbarung ist ein Vertrag zwischen den Gründern. Klauseln, die zur Abtretung von GmbH-Anteilen verpflichten, binden aber nur mit Notar, bei der österreichischen FlexCo auch mit einer Urkunde von Notar oder Anwältin. Die verbindlichen Anteilsklauseln folgen deshalb meist bei der Gründung, in den Dokumenten, die Notar oder Kanzlei aufsetzen.

Brauchen zwei Gründer, die sich vertrauen, überhaupt eine?

Gerade zwei. Bei einer 50/50-Aufteilung ist jede Meinungsverschiedenheit eine Pattsituation, wenn ihr nicht vereinbart habt, wie ihr sie auflöst. Vertrauen deckt Absichten ab, nicht Krankheit, einen Umzug ins Ausland oder ein besseres Jobangebot. Die Vereinbarung schützt die Person, die bleibt, und auch die Freundschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Gründervereinbarung und Gesellschaftervereinbarung?

Zeitpunkt und Beteiligte. Die Gründervereinbarung schließen Menschen, bevor die Gesellschaft existiert. Die Gesellschaftervereinbarung schließen die Gesellschafter, sobald es sie gibt, neben dem öffentlichen Gesellschaftsvertrag; sie enthält die privaten Regeln wie Vesting, Leaver-Klauseln, Vorkaufsrechte, Drag-along und Tag-along. Bei der Gründung wird aus der ersten meist die zweite.

Können wir eine Vorlage verwenden?

Als Checkliste, ja. Vorlagen zeigen die Themen, aber die meisten kostenlosen stammen aus den USA und setzen Anteile voraus, die über einen Stock-Vertrag vesten, was nicht zur GmbH oder FlexCo passt. Schreibt die Abmachung in eigenen Worten und lasst sie dann von einer Kanzlei, die Start-up-Verträge kennt, in die verbindlichen Dokumente übertragen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Unterschreiben?

Sobald ihr ernsthaft gemeinsam am Projekt arbeitet, und vor dem ersten Geld, dem ersten Code oder dem ersten Kundenvertrag. Teams, die bis zur Gründung warten, merken oft, dass sie bei Dingen uneins sind, die sie für geklärt hielten. Wer bis nach dem ersten Konflikt wartet, macht aus einem Plan eine Verhandlung.

Wem gehört die Idee, wenn wir nie gründen?

Ohne Vereinbarung behält jede Person, was sie geschaffen hat, und eine gemeinsame Idee lässt sich kaum für sich beanspruchen. Eine Gründervereinbarung kann regeln, wer das Projekt weiterführen darf, wer Code, Marke und Domain behält und ob die anderen etwas für ihre Arbeit bekommen. Vereinbart es am Anfang, nicht am Ende.

Gregor Zehetner
Geschrieben vonGregor Zehetner

Gründer von Cofoundista. Begleitet Gründungsteams als Mentor bei Inkubatoren, hat selbst gegründet und verkauft.

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